Drei Elemente europäischer Arbeitsmarktpolitik

Die gegenwärtig Arbeitsmarktpolitik der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union weisen einige Gemeinsamkeiten auf. Der generelle Trend zeigt in Richtung aktive Arbeitsmarktpolitik und „Workfare“, das heißt die Verpflichtung während des Bezugs von Arbeitslosen- bzw. Sozialleistungen zu arbeiten.. Dieses politische Paradigma setzt sich aus drei Elementen zusammen.

Das erste Element betrifft das Management der Arbeitslosenversicherung – Reformen gehen in Richtung weiterer Dezentralisierung und Auslagerung von Dienstleistungen.

Lesen Sie mehr über das Management der Arbeitslosenversicherung in Vergleichender Perspektive...

Das zweite Element betrifft die Einschränkung der Einkommensersatzfunktion der Arbeitslosenversicherung. Diese Einschränkung wird durch die Verschärfung der Anspruchbedingungen erreicht. In Verbindung mit steigender Arbeitslosigkeit führt dies zu einer Reduktion der Anzahl der Anspruchsberechtigten.

Lesen Sie mehr über Anspruchsbedingungen für Leistungen...
Lesen Sie mehr über Anspruchsbedingungen für Arbeitslosenhilfe in Deutschland...
Lesen Sie mehr über die Höhe der Arbeitslosenleistungen und Anspruchsdauer...

Das dritte Element ist die Betonung der Arbeitsvermittlung und Aktivierungsmaßnahmen. Die Bereitschaft zu arbeiten bzw. an einer Aktivierungsmaßnahme teilzunehmen ist obligatorisch um den Anspruch auf Arbeitslosengeld zu legitimieren.

Lesen Sie mehr über eine Hierachie der Betreuung...
Lesen Sie mehr über die Aktivierung und den Prototyp in Großbritannien...

 

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